Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen und Berechnung der neuen Jahresleistung nur für Baudarlehen; Zur Rechtswidrigkeit führendes Fehlen der Mitwirkung einer anderen als der den Bescheid erteilenden Behörde; Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zinsanhebung für Baudarlehen
- Judicialis
WoBindG § 18 a; ; WoBindG § 18 a Abs. 1; ; WoBindG § ... 18 a Abs. 2; ; WoBindG § 18 b; ; VwVfG § 44 Abs. 3 Nr. 4; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 5; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; WoFG § 48 Abs. 1 Nr. 1 a; ; WoFG § 50; ; II. WoBauG § 6 Abs. 1; ; II. WoBauG § 44 Abs. 2; ; II. WoBauG § 44 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.12.2004 - 16 A 200.03
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Das Verfahrensrecht ermöglicht, wenn es eine eigene Beteiligung des Bürgers am Verfahren vorsieht eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes, indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden können (BVerfGE 53, 30 [59 f.]). - BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Das Bundesverfassungsgericht sieht prozeduralen Grundrechtsschutz insbesondere dort geboten, wo die Grundrechte ihre materielle Schutzfunktion nicht hinlänglich erfüllen können, etwa wenn ein Grundrecht keine materiellen Maßstäbe für bestimmte grundrechtsrelevante staatliche Maßnahmen zu liefern vermag und folglich die Ergebniskontrolle am Maßstab des Grundrechts ausfällt oder wenn die Ergebniskontrolle erst zu einer Zeit stattfinden kann, wenn Grundrechtsverletzungen nicht mehr korrigierbar sind (BVerfGE 90, 60 [96]). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Eine solche Darlegung erfordert die Formulierung einer bestimmten, weder höchstrichterlich noch obergerichtlich geklärten entscheidungserheblichen Rechts- oder Tatfrage und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. OVG Berlin, Beschluss vom 8. September 2003 - OVG 5 N 73.02 - mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f.).
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Die Ermessenserwägung, zu Gunsten eines frühen Eintritts der Zinserhöhung eine Vorlauffrist von zwei Monaten nicht zu gewähren, steht im Einklang mit Nr. 38 WFB 1977 und ist auch sonst nicht zu beanstanden, zumal die bis dahin innegehabte Zinsvergünstigung eine einseitig staatliche Leistung ohne verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz darstellte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986, DÖV 1986, 788 [790 f.]). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Zwar beansprucht die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte auch im jeweiligen Verfahrensrecht Geltung und beeinflusst die Gestaltung des behördlichen Verfahrens, soweit die behördliche Entscheidung ein Grundrecht berührt (BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 73, 280 [296]). - BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Zwar beansprucht die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte auch im jeweiligen Verfahrensrecht Geltung und beeinflusst die Gestaltung des behördlichen Verfahrens, soweit die behördliche Entscheidung ein Grundrecht berührt (BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 73, 280 [296]). - BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85
Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Damit ist jedoch eine bestimmte Rechtsfrage nicht formuliert, geschweige denn dargelegt, weshalb sie sich nicht ohne weiteres aus Gesetz und Rechtsprechung beantworten ließe und weshalb eine Klärung durch die ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich sein soll (vgl. BVerwG NJW 1986, 2205 [2205 f.]; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand April 2006, § 124 a RdNr. 103; § 124 RdNr. 32 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 82/05
Widerruf der Bewilligung der Subventionierung eines Wohnheimes wegen Verstoßes …
Die Entscheidungspraxis der Bewilligungsbehörden wurde insoweit wiederum landeseinheitlich durch Erlasse gesteuert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1961 - 8 C 6/60 -, DVBl. 1962, 134 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.10.2006 - 5 N 9.05 -, Grundeigentum 2006, 1621 ff.). - VG Berlin, 01.03.2007 - 16 A 35.04
Rechtmäßigkeit der Zinserhöhung für Baudarlehen im öffentlich geförderten …
Nachdem das OVG Berlin-Brandenburg durch Beschluss vom 30. Oktober 2006 (5 N 9.05 - GE 2006, S. 1621) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil abgelehnt hat, ist dieses mittlerweile rechtskräftig.